Müssen Sie wirklich für jeden verkauften Kaffee einen Beleg ausgeben? Seit 2020 gilt in Deutschland die Belegausgabepflicht, die besagt, dass jedem Kunden unaufgefordert ein Kassenbon zur Verfügung gestellt werden muss.
Achtung: Missachtung der Bonpflicht kann teuer werden
Auch wenn der Kunde den Bon nicht mitnimmt: Die Pflicht zur Erstellung bleibt bestehen. Bei einer Kassen-Nachschau prüft das Finanzamt genau, ob für jede Buchung ein Beleg erzeugt wurde. Verstöße können als Indiz für eine unvollständige Buchführung gewertet werden.
Wichtige Fakten zur Belegausgabepflicht 2024/2025:
- Digitale Kassenbons: Es muss nicht immer Papier sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit modernen Sharp oder Olympia Systemen gesetzeskonforme digitale Belege (z.B. via QR-Code) erstellen.
- Befreiungsmöglichkeiten: Eine Befreiung von der Bonpflicht ist nur in extremen Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen beim Finanzamt möglich. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen.
- Umweltaspekt & Kosten: Digitale Belege sparen nicht nur Thermopapier, sondern senken auch Ihre laufenden Betriebskosten nachhaltig.
Ihre Kasse fit für die Bonpflicht machen?
Wir helfen Ihnen bei der Einrichtung digitaler Beleglösungen oder rüsten Ihre bestehende Kasse so nach, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen mühelos erfüllen.
Rufen Sie uns an: 040/57221847 für eine Beratung zu modernen Beleglösungen.
Hinweis: Wir führen keinen Showroom. Als spezialisierter Online-Handel arbeiten wir ausschließlich auf Bestellung, um Ihnen die besten Preise direkt ab Lager anzubieten.
